Grippe und Grippeschutzimpfung:
Stand: Oktober 2024
Auch wenn Corona wahrscheinlich das vorherrschende Thema im Winter 2023/2024 sein wird, sollte man die Gefahr durch eine drohende Grippewelle nicht unterschätzen.
Erst recht eine Co-Infektion mit Corona und Grippe oder beide Infektionen in enger zetilicher Folge können auch das Immunsystem eines ansonsten gesunden Menschen schwer beeinflussen und zu dauerhaften Schäden führen.
Wir empfehlen daher neben einem aktiven Immunschutz vor Corona (s. unsere Seite Corona) allen hochgefährfeten Menschen, sich gegen die saisonale Grippe 2024/2025 impfen zu lassen.
Die STIKO (s. link) empfiehlt eine Grippe-Impfung allen Menschen über 60 sowie Menschen mit chronischen Erkrankungen oder erhöhter Grippe-Gefahr etwa durch berufliche Exposition (Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen etc.) und Personen die in einem Haushalt mit Gefärdeten leben oder diese regelmäßig versorgen.
Ferner empfiehlt die STIKO allen über 60-jähringen auch dieses Jahr wieder eine Impfung mit einem Hochdosis-Impfstoff. Dieser wird auch von den (gesetzlichen) Krankenkassen übernommen.
Anders als im letzten Jahr übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Impfung aber nicht mehr für alle Patienten und bei den unter 60-jährigen Patienten, die zwar eine chronische Erkrankung (Schilddrüsenleiden, Bluthochdruck o.ä.) haben, wenn diese gut eingestellt und im Krankheitsverlauf stabil sind auch nicht mehr.
Auch, wenn sie aus beruflichen oder privaten Gründen eine Grippeschutzimpfung wünschen (etwa als Angestelle im Gesundheitswesen - hier kommt in der Regel aber Ihr Arbeitgeber für die Kosten der Impfung auf) oder Sie unter 60 Jahre alt und gesund sind und eine Grippeschutzimpfung wünschen, weil Sie zum Beispiel oft mit dem Bus fahren, werden die Kosten für die Impfung dieses Jahr ebenfalls nicht von der (gesetzlichen) Krankenkasse bezahlt.
Wenn wir Sie gegen die saisonale Grippe impfen, dies aber nicht zu Lasten Ihrer Krankenkasse abrechen können, erhalten Sie selbstverständlich eine Rechnung von uns, die Sie dann ggf. an entsprechender Stelle einreichen können.
Aufgrund der Tatsache, dass die "Grippe-Welle" meist erst nach dem Jahreswechsel zu rollen beginnt, der Impfschutz nach Impfung binnen 10-14 Tagen eintritt und optimal ca 3 Monate hält, empfehlen wir eine Grippe-Impfung erst zwischen Anfang November und spätestens Mitte Dezember durchführen zu lassen.
Marcus Kalms
Status: hausärztlich tätig, zugelassen
Fachgebiet: Internist
Weitere Merkmale:
DMP Asthma bronchiale – koordinierender Arzt
DMP Chronisch obstruktive Lungenerkrankung – koordinierender Arzt
DMP Diabetes mellitus Typ II – koordinierender Arzt
DMP Koronare Herzkrankheit – koordinierender Arzt
Hautkrebs-Screening
HIV/PrEP
Notfallmedizin
Rettungsdienst
Sonographie: Abdomen und Retroperitoneum, Jugendliche, Erwachsene, B-Modus transkutan
Sonographie: Gesichts- und Halsweichteile
Sonographie: Schilddrüse, B-Modus
Sonographie: Urogenitalorgane, B-Modus, transkutan
Staat, in dem die Berufsbezeichnungen der Ärzte verliehen worden ist:
Deutschland
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Landesärztekammer Hessen, Im Vogelsgesang 3, 60488 Frankfurt am Main
Dr.med Antje Kätelhön-Götte
Status: hausärztlich tätig, zugelassen
Fachgebiet: Ärztin für Allgemeinmedizin
Weitere Merkmale:
Diabetikerschulung mit Insulinbehandlung im DMP
Diabetikerschulung ohne Insulinbehandlung im DMP
DMP Asthma bronchiale – koordinierender Arzt
DMP Chronisch obstruktive Lungenerkrankung – koordinierender Arzt
DMP Diabetes mellitus Typ II – koordinierender Arzt
DMP Koronare Herzkrankheit – koordinierender Arzt
Gestationsdiabetes Schulung mit Insulin
Gestationsdiabetes Schulung ohne Insulin
Hautkrebs-Screening
Berufsrechtliche Regelungen:
Es gelten die Berufsordnung der Landesärztekammer Hessen sowie das Heilberufegesetz des Landes Hessen. Die Regelungen finden sich im Gesetzblatt des Landes Hessen.
Zuständige kassenärztliche Vereinigung ist die KV Hessen, Georg-Voigt-Str. 15, 60325 Frankfurt am Main, Tel. (069) 79 50 20